Ausstellungsregeln
Leitlinien für Aussteller: Richtlinien für eine erfolgreiche Teilnahme
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Altersklassen in der Ausstellung
- C = 1-5 Monate
- B = 6-9 Monate
- A = 10 Monate und älter
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Ausstellungs und Verkaufstiere
- Alle Ausstellungs- und Verkaufstiere müssen sauber, gepflegt und gesund sein. (Keine Pilzerkrankungen z.B. sowie auch kein Ungeziefer )
- Aussteller, die im Stall erst vor kurzem eine ansteckende Erkrankung hatten oder ungeklärte Todesfälle, sollten im Interesse der Gesundheit der anderen Tiere nicht ausstellen.
- Die Tiere dürfen keine Wunden aufweisen.
- Aussteilungstiere müssen ein Mindestgewicht von 450g haben, Verkaufstiere müssen mindesten 300g wiegen.
- Schwangere und säugende Tiere sind von der Ausstellung und dem Verkauf ausgeschlossen.
- Der Tierschutzkommission ist zur Gesundheitskontrolle freier Zugang zu den Tieren zu gewähren.
- Allen anderen ist es untersagt, ohne Erlaubnis des betreffenden Züchters, in Transportboxen und Verkaufskäfige zu greifen und Tiere zu entnehmen.Eine Ausnahme ist gegeben, wenn sich zwei Tiere in ihrer Box streiten, hier sollte sofort eingegriffen werden, um ernsthafte Verletzungen zu vermeiden, gleichzeitig sollte sofort nach dem Besitzer gesucht werden.
- Die Tiere werden von den Besitzern selbst oder den von den Besitzern bestimmten Personen zum Richter zugetragen.
- Die Tiere werden nach Rassen in Klassen eingeteilt, und wenn es die Anzahl der gemeldeten Tiere zulässt, auch nach Alter und Farben.
- Um einen Preis zu vergeben, müssen in der Klasse mindestens fünf Tiere von zwei verschiedenen Züchtern gemeldet sein. Fallen bereits gemeldete Tiere aus werden die Verbleibenden trotzdem gerichtet.
- Alle Züchter und Interessierte dürfen bei der Richtung zuschauen. Es sollte eine ruhige Atmosphäre herrschen, laute Diskussionen über Richterentscheidungen haben zu unterbleiben.
- Aus hygienischen Gründen soll jeder Aussteller seine eigene Unterlage bzw. Brett mit zum Richtertisch nehmen.
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Gebühren für die Teilnahme:
- Grundgebühr Nichtmitglieder: 20,00 €
Je Tier: 4,00 € - Grundgebühr Mitglieder: 15,00 €
Je Tier: 3,50 € - Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten und werden in keinem Fall zurückerstattet. Es können aber bei ausgefallenen Tieren, Ersatztiere der gleichen Rasse und der gleichen Klasse gemeldet werden. Ummeldungen in andere Klassen bzw. andere Rassen sind nicht möglich.
- Wer am Ausstellungstag Mitglied im MCB wird und den Mitgliedsbeitrag sofort bezahlt, bekommt die Aufnahmegebühr erlassen und kommt sofort in den Genuss aller Vergünstigungen.
- Alle Ausstellungs-und Verkaufstiere sind in geeigneten Käfigen bzw.Boxen unterzubringen, wobei die Versorgung mit Heu und Saftfutter und gegebenenfalls Trinkflaschen gewährleistet sein muss.
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Betrifft die Pokale für die Rassebesten:
- bis 29 Meerschweinchen gibt es einen Pokal
- ab 30 Meerschweinchen gibt es zwei Pokale
- ab 50 Meerschweinchen gibt es drei Pokale
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Zusätzliche Regeln für die Ausstellung
- Erneuerungen bei den Verkaufstieren, neuer Verkaufszettel
- Es gibt fest zugeteilte Personen, die für den Tierverkauf verantwortlich sind.
- Gebühr für 1 Meerschweinchen 2,50 Euro.
- Der Mindestverkaufspreis pro Tier beträgt:
Bock: 45,00 €
Sau: 55,00 €
Kastrat: 70,00 €
Es obliegt jedem Züchtenden selbst, ob er einen höheren Verkaufspreis verlangt, um die Kosten zu decken.
Es gibt Meldelisten (bitte von der MCB-Homepage runterladen und ausdrucken). die jeder Züchter mit seinen Verkaufstieren bei den für den Verkauf Zuständigen abgibt. Alle Verkaufstiere eines Züchters auf 1 Liste. Bitte auch die Stammbäume, falls vorhanden mit abgeben.
Käfignummer und Tiernummer wird von uns ausgefüllt.
Die Verkaufstiere werden am Morgen vom Züchter zusammen mit der Verkaufsaufsicht eingekäfigt, nachdem ihr Gewicht (mind. 300g) und der Gesundheitszustand kontrolliert wurde.
Tiere mit Pilz, Milben usw. werden nicht zum Verkauf zugelassen.
Die Verkaufsboxen werden von der Aufsicht zugewiesen.
Der Verkauf der Meerschweinchen wird von den eingeteilten Personen abgewickelt.
Die Einnahmen werden am Ende der Ausstellung an die Züchter abgegeben.