Die Satzung des MCB
Satzung des Meerschweinchenclub Bayern e.V.
§ 1 Name, Sitz und Verbreitungsgebiet
Der Verein führt den Namen „Meerschweinchen-Club-Bayern (MCB)“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung lautet der Name „Meerschweinchen-Club Bayern e.V.“.
Er hat seinen Sitz beim jeweiligen 1. Vorstand.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereines
- Förderung des Informationsaustauschs aller Meerschweinchenzüchter und -halter im Vereinsgebiet.
- Aufklärung interessierter Meerschweinchenhalter über alle Belange der Meerschweinchenhaltung und -zucht.
- Angebot von Informationsveranstaltungen, Börsen und Ausstellungen im bayerischen Raum.
- Förderung der Züchtung von Meerschweinchen im bayerischen Raum.
- Schaffung eines Standards für alle gängigen Rassen und Farben der Meerschweinchen.
- Vereinsarbeit im Bereich des Tierschutzes.
- Der Verein verfolgt nicht das Ziel einer gewerblichen Tierzucht.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines.
Die Wahrnehmung privatwirtschaftlicher Interessen aller oder einzelner Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
§ 5 Vereinsämter
Vereinsämter sind Ehrenämter.
§ 6 Entschädigungen
Inhabern eines Amtes können besondere Kosten auf Antrag und in Einzelfällen gegen Belegvorlage erstattet werden.
Den Vorstandsmitgliedern kann auf Antrag und gegen Belegvorlage Erstattung der Reisekosten gewährt werden.