Börsenordnung

Börsenordnung Meerschweinchenclub Bayern e.V.

Regelwerk für Austausch, Verkauf und Ausstellung von Meerschweinchen auf Vereinsbörsen.

Veranstaltungsleitung
Leitung: Herr Horst Preisker
Stellvertretung: Herr Christian Zach
Veranstaltungszeit
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 15:00 Uhr

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Börse des Meerschweinchenclub Bayern e.V. (MCB) dient dem Austausch, Verkauf und der Ausstellung von Meerschweinchen. Sie verfolgt tierschutzkonforme Grundsätze und wird nach den geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchgeführt.

 

2. Hausrecht und Verhalten

  • Der MCB übt als Veranstalter das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus.
  • Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung, ihrer Stellvertretung sowie der eingesetzten Aufsichts- und Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
  • Bei tierschutzwidrigem Verhalten oder Störung des Veranstaltungsablaufs kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen (ohne Anspruch auf Rückerstattung).
  • Ein respektvoller, ruhiger Umgang mit Mensch und Tier ist verpflichtend.

 

3. Teilnahmebedingungen

  • Jeder Züchter meldet mindestens 3 Ausstellungstiere, andernfalls erfolgt keine Bewertung.
  • Anmeldung schriftlich über die offiziellen Meldelisten (Download auf der MCB-Webseite).
  • Teilnahmegebühren sind im Voraus zu entrichten (keine Rückerstattung, außer bei Ersatzmeldung gleichartiger Tiere).
  • Ummeldungen in andere Klassen oder Rassen sind nicht möglich.

Teilnahmegebühren

TeilnehmerGrundgebührje Tier
Mitglieder 15,00 € 3,50 €
Nichtmitglieder 20,00 € 4,00 €

Tabelle der Teilnahmegebühren für Mitglieder und Nichtmitglieder.

 

4. Tiergesundheit und -haltung

  • Alle Tiere müssen gesund, gepflegt und frei von Parasiten sein.
  • Tiere mit Pilz, Milben oder offenen/ungeklärten Wunden sind ausgeschlossen.
  • Trächtige oder säugende Tiere dürfen nicht ausgestellt oder verkauft werden.
  • Bei kürzlich aufgetretenen ansteckenden Krankheiten oder Todesfällen im Bestand ist Teilnahme untersagt.
  • Die Tierschutzkommission erhält jederzeit Zugang zur Kontrolle der Tiere.

 

5. Anforderungen an die Tiere

  • Ausstellungstiere: Mindestgewicht 450 g
  • Verkaufstiere: Mindestgewicht 300 g
  • Versorgung mit Frischfutter, Heu und Wasser jederzeit durch die Besitzer sicherzustellen.
  • Geeignete Boxen/Käfige sind selbst mitzubringen; Trinkflaschen empfohlen.

 

6. Klasseneinteilung (Ausstellung)

KlasseAlter
C 1–5 Monate
B 6–9 Monate
A ab 10 Monate

Tabelle der Ausstellungsklassen nach Alter.

  • Einteilung nach Rasse, ggf. auch nach Farbe/Alter.
  • Bewertung nur bei mindestens fünf Tieren aus zwei Zuchten pro Klasse.
  • Bei Ausfällen werden verbleibende Tiere dennoch gerichtet.

 

7. Bewertung und Ablauf

  • Tiere sind vom Besitzer oder Beauftragten zum Richtertisch zu bringen.
  • Eigene Unterlagen (z. B. Brett) sind aus hygienischen Gründen mitzubringen.
  • Zuschauer sind zugelassen; laute Diskussionen über Bewertungen sind zu unterlassen.

 

8. Verkaufsregeln

  • Verkaufsboxen werden von der Aufsicht zugewiesen.
  • Verkaufstiere werden morgens gemeinsam mit der Aufsicht eingekäfigt.
  • Gewicht und Gesundheitszustand werden vorab kontrolliert.
  • Verkaufszettel und Stammbäume (sofern vorhanden) sind zusammen mit der Meldeliste abzugeben.
  • Der Verkauf erfolgt über feste Verkaufspersonen; der Züchter verkauft nicht direkt.

 

Gebühr für Verkaufstiere

2,50 € je Tier

Mindestverkaufspreise

TierartMindestpreis
Bock 45,00 €
Sau 55,00 €
Kastrat 70,00 €

Tabelle der Mindestverkaufspreise nach Tierart.

Höhere Preise sind zulässig. Einnahmen werden am Ende der Börse an die jeweiligen Züchter ausgezahlt.

 

9. Sicherheit und Ordnung

  • Unbefugtes Entnehmen von Tieren aus Boxen ist verboten.
  • Bei Streitigkeiten zwischen Tieren ist sofort einzugreifen; anschließend ist der Besitzer aufzusuchen.
  • Die Veranstaltungsleitung und beauftragte Aufsichtspersonen können bei Bedarf Tiere oder Züchter ausschließen.
  • Notausgänge und Fluchtwege sind freizuhalten.
  • Auf dem gesamten Gelände sind Sicherheit, Hygiene und Rücksichtnahme zu beachten.

 

10. Mitgliedschaft vor Ort

Wer am Ausstellungstag dem MCB beitritt und den Mitgliedsbeitrag entrichtet, erhält die Aufnahmegebühr erlassen und genießt ab sofort alle Mitgliedervergünstigungen.

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Börsenordnung basiert auf den geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Zusätzliche tierseuchenrechtliche Anforderungen können durch das zuständige Veterinäramt festgelegt werden.

 

Kontakt & Vereinsdaten

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