Artgerechte Haltung von Meerschweinchen

Eine der Säulen für ein gesundes und glückliches Meerschweinchenleben

Artgerechte Haltung von Meerschweinchen

 

Gruppenhaltung

Meerschweinchen sind hochsoziale Tiere und dürfen niemals alleine gehalten werden. Gesetzlich ist eine Einzelhaltung nach dem Tierschutzgesetz nicht zulässig. Empfohlen wird die Haltung mindestens zu zweit, besser in kleinen Gruppen von zwei bis vier Tieren. Geeignet sind Weibchengruppen oder ein kastriertes Böckchen mit Weibchen. Reine Böckchengruppen benötigen viel Platz und Erfahrung im Handling.

Innen- und Außenhaltung

Beide Haltungsformen können artgerecht sein, wenn sie den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Bei Außenhaltung muss das Gehege raubtiersicher sein (mit Dach, grab- und bisssicher). Schutz vor Zugluft, direkter Sonne und starken Temperaturschwankungen ist Pflicht. Innenhaltung schützt besser vor extremen Temperaturen, erfordert aber ebenfalls ausreichend Platz.

Gehegegröße

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) empfiehlt folgende Mindestmaße:

  • für zwei Tiere: mindestens 2 m²
  • für jedes weitere Tier: mindestens +0,5–1 m²

Größer ist immer besser – ein Gehege von 2,5 m² für drei Tiere ist als untere Grenze zu verstehen. Mehr Platz fördert Bewegung, Wohlbefinden und eine stabile Gruppendynamik.

Einrichtung des Geheges

Das Gehege sollte abwechslungsreich ausgestattet sein: Verstecke (mind. eines pro Tier, mit zwei Ausgängen), Röhren, Häuser und Plattformen. Frisches Heu muss ständig zur Verfügung stehen, ebenso Wasser in Napf oder Trinkflasche. Verwenden Sie staubarme, unparfümierte Einstreu. Regelmäßige Beschäftigungsmöglichkeiten wie Zweige oder frisches Grün fördern die Zahngesundheit.

Hygiene

Eine saubere Umgebung ist wichtig, um Infektionen und Parasiten vorzubeugen. Entfernen Sie täglich Kot und nasse Stellen (Teilreinigung) und führen Sie mindestens einmal pro Woche eine Grundreinigung durch. Futter- und Trinkgefäße sind täglich gründlich zu reinigen.

Tierärztliche Versorgung

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Tierarzt tragen entscheidend zur Gesundheit bei. Empfehlenswert sind jährliche Kontrollen, bei älteren oder anfälligen Tieren häufiger. Wichtige Punkte: Zahnkontrolle, Gewichtskontrolle, Kotuntersuchungen und Parasitencheck. Bei Krankheitsanzeichen muss sofort ein Tierarzt aufgesucht werden.

Das sagt das Deutsche Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG)

Einzelnorm: § 2 TierSchG – Verantwortung des Tierhalters

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.